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Aktuelles

16.04.2008 - Alter: 2 Jahre

Tätigkeitsbericht 2007

 

Fachbereich Bauwesen

Berichtszeitraum April 2007 - März 2008 zur VkIB Mitgliederversammlung am 15. April 2008 im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Folgende Fachbereichssitzungen und Seminare wurden durchgeführt:

08. Mai 20007 - Memmingen / Rathaus mit FB- Mobilität

08. August 2007 - München / BBSB e. V.

07. November 2007 - Landratsamt Ebersberg

06. Dezember 2007 - Rosenheim / Caritas Kontaktstelle

07. Februar 2008 - Marktoberdorf / Rathaus

und am

22. Februar 2008 - Seminar „Barrierefreies Bauen“ / Regierung von OBB

                                      

Das Jahr 2007 war durch die Änderungen verschiedener Gesetze und Verordnungen für den Fachbereich ein sehr arbeitsreiches Jahr.

 

Im Berichtszeitraum wurden vom Gesetzgeber, unter anderem durch die Föderalismusreform, auf Bundes- und Landesebene, ab 01.01.2008 entscheidende Änderungen in der Gesetzgebung  herbeigeführt und vorbereitet:

 

z. B. Änderung der / des

·        Bayerischen Bauordnung (BayBO)

·        Garagenstellplatzverordnung (GaStellV)

·        Beherbergungsstättenverordnung (BStättV)

·        Versammlungsstättenverordnung (VStättV)

·        Bayerisches Gaststättengesetz (BayGastG)

·        Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz und Änderungsgesetze (BayBGG und Änd. G)

 

 

BayBO:

Durch das Bauordnungsderegulierungsgesetz wurde die BayBO entsprechend der Musterbauordnung der Länder verändert und bezüglich der Barrierefreiheit auch verbessert. Wichtig für das barrierefreie Bauen sind folgende Artikel:

 

Art.   2   Begriffe (Abs. 3 - Gebäudeklassen und Abs. 4 - Sonderbauten)

Art.   3   Allgemeine Anforderungen (Abs. 2 und 3)

Art. 32  Treppen (Abs. 1 und 6)

Art. 37  Aufzüge (Abs. 4 und 5)

Art. 46  Wohnungen (Abs. 2)

Art. 47  Stellplätze (Abs. 2)

Art. 48  Barrierefreies Bauen (Abs. 1 bis 5)

 

Die Bauausführung von Barrierefreiheit wird von den unteren Bauaufsichtsbehörden nur noch bei Sonderbauten überprüft.

 

GaStellV:

Die zum 02. Januar 2008 in Kraft getretene Verordnung ersetzt die GaV vom 30. November 1993.

Unter §20 -Notwendige Stellplätze- bemisst sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Anlage zur GaStellV im Sinne der BayBO Art. 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1

 

BStättV:

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten.

Wird eine Beherbergungsstätte neu errichtet (auch unter 30 Gastbetten), so schließt die barrierefreie Nutzbarkeit der Anlage zur BStättV gemäß BayBO Art. 48 Abs. 1 auch einen Teil der Beherbergungsräume entsprechend der DIN 18024 Teil 2 mit ein.

VStättV:

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Personen fassen. Sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben.

 

Bezüglich barrierefreies Bauen sind folgende §§ zu beachten:

 

§10  Bestuhlung und Einrichtungen für Besucher

§12  Toiletten

§13  PKW-Stellplätze für Menschen mit Behinderung

§44  Zusätzliche Bauvorlagen, Bestuhlungs- und Rettungswegeplan

BayGastG:

Im Rahmen der Föderalismusreform wurde das Bundesgesetz für Gaststättenkonzessionierung auf die Länder übertragen.

Die derzeit an räumliche und lagebezogene Anforderungen soll auf eine reine Personalkonzession für den Alkoholausschank geändert werden.

Der Entwurf des BayGastG wurde den Verbänden zur Stellungnahme bis zum 15. Januar 2008 vorgelegt.

 

Unser Vorschlag, alle Gaststätten in die BayBO zu übernehmen, wurde entsprochen, siehe  Art. 48 Abs. 2, Ziffer 7.

 

BayBGG und Änd. G:

Der Fachbereich hat in mehreren Sitzungen eine Stellungnahme zu § 4 Änderung der Bayerischen Bauordnung im BayBGG und Änd. G erarbeitet. Die Änderungsvorschläge betreffen insbesondere den Art. 37 (Aufzüge) und den Art. 48 (Barrierefreies Bauen).

 

Art. 37 Aufzüge

 

Abs. (4) Satz 5:  Haltestellen im obersten Geschoss, im Erdgeschoss und in den Kellergeschossen sind nicht erforderlich, wenn sie nur unter besonderen Schwierigkeiten hergestellt werden können.

Hinweis:

Dieser Satz scheint uns praxisfern und inhaltlich nicht nachvollziehbar.

Der Begriff „besondere Schwierigkeiten“ bedarf einer Auslegung.

 

Art. 48 Barrierefreies Bauen

 

Abs. (1)

Satz 1  In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein;

Abs. 4 Sätze 1 mit 5  sind anzuwenden.

Satz 2  In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische sowie der Raum mit Anschlussmöglichkeiten für eine Waschmaschine mit dem Rollstuhl zugänglich und barrierefrei nutzbar sein.

Abs.(2)

Satz 2   Diese Anforderungen gelten insbesondere für…..(Ziffer 1 mit 9)

 

Ziffer 7  Neu ist: Gasstätten jeglicher Art

Bisheriger Satz 4: .....entfällt.....

Neuer Satz 4:  Mindestens zehn Prozent der unter Nr. 8 aufgeführten    Beherbergungsräume müssen barrierefrei gestaltet werden, davon mindestens ein Zimmer rollstuhlgerecht.

Hinweis:

Viele Rollstuhlfahrer können auch Beherbergungsräume entsprechend der DIN 18025 Teil 2 nutzen. Dadurch wird das Angebot für Menschen mit Behinderung wesentlich verbessert.

Voraussichtlicht werden Beherbergungsräume in der neuen DIN 18040 nicht mehr berücksichtigt.

Neuer Satz 5:  Mindestens drei v. H. der unter Ziffer 1 bis 9  aufgeführten notwendigen PKW-Stellplätze, mindestens jedoch ein Stellplatz müssen für Rollstuhlfahrer vorgesehen sein; auf diese Stellplätze ist dauerhaft und leicht erkennbar hinzuweisen.

Hinweis:   

Bei barrierefreien Wohnungen werden keine Anforderungen an rollstuhl- gerechte Parkplätze gestellt. Auch die DIN 18025 Teil 2 stellt keine Anforderungen.

Wir sind jedoch der Meinung, dass entsprechend  der Anzahl der geforderten barrierefreien Wohnungen auch eine bestimmte Anzahl von rollstuhlgerechten  Parkplätzen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Bei allen Punkten wurde die DIN 18024 Teil 2 zugrunde gelegt.

 

 

 

Vorbereitung Seminar „Barrierefreies Bauen“

Für die Vorbereitung unseres Seminars am 22. Februar 2008 wurde eine Arbeitsgruppe mit folgenden Personen gebildet:

Fr. Joa, Fr. Degenhart, Fr. Seidl, Hr. v. Elterlein und Hr. Kinzner.

 

Das Programm bestand aus den drei Themenkreisen

 

Thema 1:  Informationen über gesetzliche Änderungen der BayBO, Verordnungen und den derzeitigen Stand der DIN 18040.

 

Thema 2:  Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen mit  Bodenbeläge, Blindenleitsysteme, Straßenquerungen und Bushaltestellen.

 

Hier war es uns wichtig, die Gegensätze zwischen den von uns geforderten barrierefreien  Gestaltungen entsprechend  der  DIN 18024 Teil 1 und den teilweise gegensätzlichen und nicht barrierefreien Planung aufzuzeigen.

 

Außerdem sollten auch Blindenleitsysteme und Straßenquerungen vorgestellt werden, die zwar nicht ganz der DIN 18024 Teil 1, aber unseres Erachtens den grundsätzlichen Forderungen der DIN entsprechen.

 

Thema 3:  Fördermöglichkeiten im Straßen- und Wohnungsbau.

 

Allgemeine Themen des Fachbereiches

 

Am Dienstag den 08. Mai 2007 fand in Memmingen eine gemeinsame Sitzung mit dem Fachbereich Mobilität zum Thema Bodenindikatoren und Blindenleitsysteme statt.

Als fach- und sachkundige Gäste und Referenten waren Hr. Dipl. Päd. Böhringer vom VBS Stuttgart, Hr. Claus vom BBSB Bayern e. V. und Herr Hasch von der Fa. Profilbeton anwesend.

Es wurde über die Art von Platz- und Gehweggestaltung referiert und anschließend diskutiert, wo Leitsysteme erforderlich sind und welche Optik zur Wahrnehmung von Sehbehinderten erforderlich ist.

Dieser Problembereich war auch das Hauptthema bei unserem nächsten Treffen in München, in der auch das Thema „Gemeinsame Rad- und Gehwege“ innerhalb von Ortschaften behandelt wurde.

 

Nach Diskussion – auch im Landesvorstand  (Protokoll 2/2008 TOP 2) - hat man sich darauf verständigt, dass die Fachbereiche Bauwesen  und Mobilität eine Arbeitsgruppe bilden mit der Aufgabe, dieses Thema zeitnah zu behandeln. Leider konnte diese Arbeitsgruppe noch nicht tagen, da vom FB- Mobilität keine Personen für diese Arbeitsgruppe genannt wurden.

 

Im Fachbereich wurde auch ein Ablaufschema erarbeitet, in dem die Rolle der kommunalen Behindertenbeauftragten im Baugenehmigungsprozess dargelegt ist.

Dieses Ablaufschema wurde vom Beraterkreis, „Barrierefreies Bauen“ bei der Landesbehindertenbeauftragten als Arbeitsgrundlage übernommen.                                                                                                 

 

Nach in Kraft treten der Fortschreibung des BayBGG und Änd. G. zum 31. Juli 2008, werden wir das Ablaufschema den geänderten Gesetzen noch anpassen, um es dann unseren Mitgliedern im Internet zur Verfügung zu stellen. 

 

Wir möchten es nicht versäumen bei dieser Gelegenheit unseren Fachbereichsmitgliedern für Ihren unermüdlichen Einsatz und Ihre Fachkompetenz recht herzlich zu danken. Nicht unerwähnt bleiben darf hier die Bayerische Architektenkammer mit ihrer Vertreterin Frau Christine Degenhart.

Für den Tätigkeitsbericht verantwortlich                 

 

    

 

                                                                      Hermann Kinzner                                           Waltraud Joa                                       (Vors. Fachbereich Bauwesen)                          (stellv. Vorsitzende)

 

 

München, 15. April 2008

 

 

 

 


 

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