Die Vereinigung kommunaler Interessensvertreter für Menschen mit Behinderung in Bayern e.V. (VkIB) ist ein Zusammenschluss der in Bayern tätigen Behindertenbeauftragten und-beiräte in den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Wir setzen uns für die gleichberechtigteTeilhabe der Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft ein. Unsere gesetzlichen Handlungsgrundlagen finden sich in den Behindertengleichstellungsgesetzen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern.
Eine Voraussetzung, dass Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft
teilnehmen können, ist die Mobilität.
Nur durch Beseitigung der Barrieren in den entsprechenden Anlagen, auch die der Bahn, ist diese Mobilität möglich.
800 von 1000 Bahnhöfen in Bayern sind nicht barrierefrei. Selbst bei den 200 Bahnhöfen, die barrierefrei sind, haben Menschen mit Mobilitätsbehinderungen große Probleme beim Ein- Aus- bzw. Umsteigen.
Uns ist bewusst, dass bei der Vielzahl zu überwindender unterschiedlicher Niveaus zwischen Gelände, Bahnsteigen und Fahrgastwagen die Herstellung baulicher Barrierefreiheit in absehbarer Zeit nicht gänzlich ermöglicht werden kann.
Umso wichtiger ist der Ausbau und die Entwicklung von Ersatzangeboten, nämlich der fahrzeuggebundenen Einstieghilfen, die von den Betroffenen selbst bedient werden können und des bahneigenen Mobilitätsservice.
Durch die fortschreitende Automatisierung des Bahnbetriebes wird von immer mehr Bahnhöfen das Bahnpersonal abgezogen und eine Bedienung der Einstiegshilfen ist nicht mehr gegeben. Dies führt dazu, dass die Bahnhöfe nicht genutzt werden können.
Es wird nicht ausgebaut sondern abgebaut.
Ende vorigen Jahres wurde der Vereinigung kommunaler Interessensvertreter für Menschen mit Behinderung in Bayern (VkIB) mitgeteilt, dass der Mobilitätsservice umstrukturiert wird.
Dabei sollen Standorte festgelegt werden, von denen aus wiederum festgelegte Bahnhöfe mit mobilen Service bedient werden.
Mobilitätseingeschränkten Reisenden soll dieser Dienst in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.30 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Und das auch nur bei einer Voranmeldung.
Diese Umstrukturierung sollte bis Februar 2008 abgeschlossen sein. Im Februar wurden wir davon unterrichtet, dass sich der Prozess bis Sommer 2008 hinziehen kann und nach letzter Auskunft wurde als voraussichtlicher Termin Ende 2008 genannt.
Grund für diese langwierige Umstrukturierung sind wieder einmal fehlende finanzielle Mittel für die Verbesserung der Barrierefreiheit im Bahnverkehr.
Bei allen Anfragen an die für den Bahnverkehr Verantwortlichen und bei jedem Schriftverkehr bezüglich barrierefreien Reisens wird in den Antworten auf den „hohen Stellenwert der Barrierefreiheit im Bahnverkehr“ hingewiesen.
Selbst im Programm der Deutschen Bahn AG vom Juni 2005 ist eingangs angeführt: „Menschen mit Behinderungen stellen für die Deutsche Bahn AG eine bedeutende Kunden und damit Zielgruppe dar, deren spezifischen Bedürfnisse bei der trategischen Ausrichtung, der Produktentwicklung und Serviceimplementierung jetzt und in Zukunft grundsätzlich berücksichtigt werden.“
Diese Aussagen müssen endlich unter Beweis gestellt werden!
Wenn die Bahn darlegt, ein erforderlicher Mobilitätsservice würde überall in ausreichender Form angeboten, so können wir den Verantwortlichen nur empfehlen, sich diesem, ihrem Mobilitätsservice, persönlich im Rollstuhl sitzend als Normalkunde auszuliefern. Sie werden sich über das große Angebot von Problemen bei -bis zur Verhinderung von- der Bahnbenutzung wundern.
Eine Spontanreise ist unmöglich. Die Benutzungszeiten sind eingeschränkt gegenüber den tatsächlichen Betriebszeiten.
Barrierefreiheit ist klar gesetzlich definiert und heißt, dass Anlagen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Solange beim Bahnverkehr keine technischen Voraussetzungen für barrierefreies Reisen vorhanden sind, muss dieser Mangel durch den Einsatz von bahneigenem Personal ausgeglichen werden.
Wir fordern deshalb eine sofortige und spürbare Verbesserung des
Mobilitätsservice der Bahn für die Menschen mit Behinderung.
Waltraud Joa, Widumstr. 4, 87616 Marktoberdorf, Tel: 08342-42945
Barbara Titzsch, Osterhof 7, 90559 Burgthann, Tel. 09183-7355
Diese Resolution können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen.