Der Gesetzgeber hat das Sozialgesetzbuch III zur Arbeitsförderung mit dem Ziel erweitert, benachteiligte Jugendliche in Arbeit zu bringen. Arbeitgeber können z.B. einen Bonus für die zusätzliche betriebliche Ausbildung besonders förderungsbedürftiger Auszubildender erhalten (Ausbildungsbonus). Außerdem können Schüler gefördert werden, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben, den Abschluss der allgemein bildenden Schule zu erreichen und den Übergang in eine berufliche Ausbildung zu bewältigen (Berufseinstiegsbegleitung).
Details sind in den Paragrafen SGB III § 421r zum Ausbildungsbonus und SGB III § 421s zur Berufseinstiegsbegleitung nach zu lesen.
Bei einem Tag der offenen Tür bei den Wertachtal- Werkstätten in Marktoberdorf nutzten viele Besucher die Möglichkeit, den geistig und mehrfach Behinderten bei der Arbeit zuzusehen und einen Einblick in ihren Tagesablauf zu bekommen.
Wie an einem normalen Arbeitstag saßen die Beschäftigten auf ihren Plätzen und schraubten, falteten, klebten oder packten ein. Jedoch ganz normal war die Arbeitssituation nicht, denn für einige war es schon aufregend, dass so viele Interessierte sich zwischen den Arbeitstischen bewegten. Auch Bekannte und Verwandte nutzten die Gelegenheit zum Besuch. Die Freude über das große Interesse war den Beschäftigten ins Gesicht geschrieben. Motiviert erklärten sie ihre Tätigkeit und beantworteten die vielen Fragen. Tafeln an den Arbeitsplätzen informierten über die Produkte und die Auftraggeber.
Die Wertachtal-Werkstätten in Marktoberdorf sind zweigeteilt, liegen aber nahe beieinander: Zum einen gibt es an der Dieselstraße die Einrichtung für psychisch kranke Menschen (P-Werkstatt), die nun ihr zehnjähriges Bestehen feierte (wir berichteten). Zum anderen liegt nebenan an der Johann-Georg-Fendt-Straße die Einrichtung für geistig und mehrfach behinderte Menschen (G-Werkstatt). Dort lag auch der Schwerpunkt des Tags der offenen Tür. Die «G-Werkstatt» existiert seit 1981 und beschäftigt zur Zeit in sieben Gruppen 72 Behinderte, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keinen Job finden. Sie kommen vorwiegend aus dem mittleren und südlichen Landkreis.
In den Arbeitsbereichen Metall, Elektro, Montage, Schreinerei und Gartenservice finden sich unterschiedlichste Arbeiten, die entsprechend der Fähigkeiten aufgeteilt werden. Die rund 80 Firmen, mit denen die Werkstätten zusammenarbeiten, stammen überwiegend aus der näheren Umgebung. Werkstattleiter Xaver Moser sieht die größer werdende Konkurrenz aus dem asiatischen Raum, weiß aber um die Konkurrenzfähigkeit des Betriebs durch Qualität und Termintreue.
Freude über Besucherinteresse
Nicht nur die berufliche Förderung ist Ziel der Einrichtung, sondern auch Begleitung in lebenspraktischen Bereichen. Neben der individuellen Förderung finden hierzu begleitende Maßnahmen wie zum Beispiel Ausflüge oder Feiern statt. Hermann Echtler, Leiter des Sozialdienstes, sieht alle Maßnahmen als wichtiges Kriterium für die Inklusion ins gemeinschaftliche Leben.
Nach dem Rundgang durch die verschiedenen Gruppenräume war im Festzelt für das leibliche Wohl gesorgt. Beim Kettenfädeln oder Malen waren die Kinder bestens betreut. Das Lädele der Wertachtal- Werkstätten in Kaufbeuren präsentierte die Bandbreite seines Sortiments und bot Kostproben an. Die Besucher zeigten sich positiv überrascht über die vielseitigen Arbeitsabläufe und die Beschäftigten freuten sich immer wieder aufs Neue über das rege Interesse.
Quelle: Allgäuer Zeitung
"Die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben ist ein zentrales Anliegen unserer Behindertenpolitik. Wir wollen möglichst vielen Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsleben ermöglichen. Rund 30.000 Menschen in Bayern, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, erfahren in den Werkstätten Teilhabe am Arbeitsleben. Werkstätten sind ein unverzichtbarer Pfeiler der beruflichen Integration behinderter Menschen. Diejenigen Menschen, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung keine Tätigkeit in einer Werkstatt aufnehmen können, werden in den Förderstätten entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten beschäftigt und gefördert. Der Caritasverband der Diözese Passau leistet mit über 250 Werkstattplätzen und den 24 Förderstättenplätzen in den Ruperti-Werkstätten hier in Altötting einen wesentlichen Beitrag zu diesem wichtigen sozialen Netz", erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute bei der Einweihung der neuen Werkstatt und Förderstätte für Menschen mit Behinderung in Altötting.
Bayern beteiligt sich finanziell an der Schaffung und Erhaltung von Werkstätten für behinderte Menschen sowie von Wohnstätten für die in den Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen. Stewens: "In den vergangenen Jahren wurden jährlich rund 15 Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe hierfür eingesetzt. Für die Förderstätten, die aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht aus der Ausgleichsabgabe gefördert werden können, stellt der Freistaat Mittel aus dem Bayerischen Landesbehindertenplan zur Verfügung. Hier in Altötting hat sich der Freistaat mit rund 8,8 Millionen Euro, das sind rund 65 Prozent der Gesamtkosten, am Bau und der Ausstattung der Werkstatt beteiligt. Hinzu kommt rund eine dreiviertel Million Euro für die Errichtung der Förderstätte."
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Wer als schwerbehinderter Mensch (ab GdB 50) Leistungen zur Arbeitsassistenz erhalten möchte, beantragt dies erstmals beim zuständigen Reha-Träger oder als Selbstständiger direkt beim Integrationsamt. Grundlage für die Bewilligung eines Zuschusses zur notwenigen Arbeitsassistenz sind ärztliche Gutachten, der Bescheid des Versorgungsamtes sowie eine Begutachtung des Arbeitsplatzes durch den Reha-Träger, das Integrationsamt oder einen Fachdienst.
Voraussetzungen:
Der schwerbehinderte Mensch muss einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden haben. Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen muss eine Beschäftigungsdauer von mehr als acht Wochen vorgesehen sein. Auch selbstständig tätige schwerbehinderte Menschen können Arbeitsassistenz in Anspruch nehmen.
Die eigentliche Arbeitsleistung wird vom schwerbehinderten Menschen erbracht, die Assistenz handelt auf dessen Anweisung.
Die Leistungen des Integrationsamtes sollen zusammen mit Leistungen anderer Träger in einem vertretbaren Verhältnis zum erzielten Arbeitseinkommen stehen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Umfang des Unterstützungsbedarfs.
Arbeitgeber:
Ist in der Regel der schwerbehinderte Mensch. Dessen Arbeitgeber muss mit der Assistenz einverstanden sein.
Arbeitsplatz:
Muss behinderungsgerecht eingerichtet sein. Die Arbeitsassistenz ist dafür kein Ersatz.
Weitere Infos:
http://www.integrationsaemter.de
http://www.arbeitsassistenz.de
Lebenshilfe und Menschen mit geistiger Behinderung setzen sich gemeinsam für andere ein - morgen startet Woche des Bürgerschaftlichen Engagements
Unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Horst Köhler startet das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) am morgigen Freitag die vierte bundesweite Woche des Bürgerschaftlichen Engagements. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ist aktiver Partner in diesem Netzwerk, das von vielen Vereinen, Initiativen, Organisationen, staatlichen Einrichtungen und Unternehmen gestaltet wird. Sie vertritt dort die Belange geistig behinderter Menschen.
Die Aktionswoche steht unter dem Motto "Engagement macht stark!" und wird einmal mehr zeigen, dass freiwilliger Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern ein wichtiger Motor für die Gestaltung einer lebenswerten Gesellschaft ist.
Die Lebenshilfe bringt - im 50. Jahr ihres Bestehens - eine neue Idee mit, die Schritt für Schritt Raum greift: Menschen mit geistiger Behinderung sind nicht nur Empfänger gesellschaftlicher Solidarität und Unterstützung. Sie wollen nach ihren Möglichkeiten selbst aktiv werden, anderen Menschen helfen, die in Not sind. Ein Beispiel: In Netphen, einer kleinen Stadt in der Nähe von Siegen, bietet das Lebenshilfe-Center NETI an, den Netphener Tisch. Solche ehrenamtlich organisierten Tafeln für sozial Bedürftige gibt es in vielen Städten. Das Besondere hier: Die meisten NETI-Macher sind Menschen mit geistiger Behinderung.
Zweimal im Monat versorgen Alexandra Schneider und ihre Mitstreiter die Besucher mit Lebensmitteln sowie mit Kaffee und Kuchen. Was ist das Reizvolle an diesem Ehrenamt? Mal etwas anderes arbeiten, außerhalb der Alltagsroutine. Etwas, wo Abwechslung dabei ist, was Leuten nutzt und einen Sinn macht. Alexandra Schneider bringt es auf den Punkt: "Mal spüle ich, mal koche ich Kaffee, immer was anderes. Spaß macht es!"
NETI findet jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat von 16.30 bis 18.00 Uhr statt, im Foyer der Georg-Heimann-Halle in der Netphener Jahnstraße. Kontakt: Armin Herzberger oder Yvonne Veyhl, Telefon 0 27 38/30 33 55.
NETI soll Schule machen. Warum nicht Menschen mit geistiger Behinderung zum Engagement in bestehende Tafel-Projekte überall in Deutschland einladen? Die in Marburg ansässige Bundesvereinigung Lebenshilfe bündelt und verstärkt mit ihrem Projekt "Lebenshilfe aktiv" solche lokalen Entwicklungen und Ideen unter dem Motto: Freiwilliges Engagement ist ein Bürgerrecht für alle!
Die Lebenshilfe ist damit im Einklang mit dem Internationalen Verband für Freiwilligenarbeit (IAVE) - The International Association for Volunteer Effort. Dort wurde im Internationalen Jahr der Freiwilligen (2001) erklärt: "Freiwilliges Engagement ist ein Weg, wie Menschen ihre Rechte und Pflichten als Mitglieder von Gemeinschaften wahrnehmen und dabei ein Leben lang hinzulernen und sich entfalten können, um so ihr menschliches Potenzial voll auszuschöpfen."
Mehr zum Freiwilligenengagement von und für Menschen mit Behinderung auch im Internet auf www.lebenshilfe-aktiv.de
Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Die Bereitschaft, Behinderte einzustellen, ist nicht besonders groß. Eine Mode-Kette zeigt, dass es auch anders geht.
Am Tisch türmt sich ein Berg von Kleiderbügeln. Mit sturer Regelmäßigkeit greifen die Hände in das Durcheinander, fischen einen der schwarzen Plastikbügel heraus. Er wird kurz auf Bruchstellen und andere Fehler begutachtet, dann auf ein Gestänge gehängt und später in einen Karton geschlichtet. Bis zu 20.000 Kleiderbügel sind es, die Tag für Tag in den Hinterräumen einer Lagerhalle im Grazer Nordwesten sortiert werden. Von Behinderten.
Im Auftrag der Modehaus-Kette „Vögele“ arbeiten zwölfköpfige Teams der steirischen Behindertenwerkstätten Jugend am Werk, Unikat-Mosaik und Lebenshilfe jeweils vormittags im Kleiderbügel-Recycling. Die Bügel stammen aus sämtlichen österreichischen „Vögele“-Filialen sowie aus Geschäften in Slowenien und Ungarn, wo sie das Verkaufspersonal ungeordnet in Schachteln „entsorgt“. Containerweise werden sie nach Graz transportiert und sortiert nach Typ – es gibt ein Dutzend verschiedene Designs – und in Schachteln zu je 16 bis 400 Stück geschlichtet. Pro Bügel bringt das 0,7 Cent, mit denen das Taschengeld aufgefettet wird.
„Sie sind mittlerweile gut eingearbeitet“, lobt der Auftraggeber, in dessen angeschlossenem Lager sich Schachteln mit knapp 600.000 Kleiderbügeln stapeln. „Die Begeisterung war kein Strohfeuer – sie hat angehalten“, freut sich auch der Unikat-Betreuer über eine gelungene Integration seiner Schützlinge in den Arbeitsmarkt.
Allgemein sieht die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsalltag wenig erfreulich aus. Laut einer Studie der Initiative JobAllianz des Bundessozialamts, steigt die Arbeitslosenrate unter Behinderten, während sie allgemein rückläufig ist. In den Bezirken Graz und Graz-Umgebung sind 1700 Personen mit Behinderung auf Arbeitssuche. „Es bedarf großer Wachsamkeit“, warnt Margareta Steiner, stellvertretende Leiterin des Bundessozialamts Österreich, vor so genannten „Diskriminierungsketten“, die sich aus der Behinderung, damit verbundener geringerer Mobilität bei gleichzeitiger Angst der Betriebe vor gesetzlichem Kündigungsschutz der Behinderten ergeben.
Eigentlich wären Betriebe gesetzlich verpflichtet, pro 25 Mitarbeitern einen behinderten Arbeitnehmer anzustellen. Eigentlich – denn de facto nutzen viele Firmen die Alternative und zahlen lieber die bundesweit pro Kopf pauschalierten 213 Euro pro Monat in einen Ausgleichsfonds ein, statt einen Behinderten anzustellen.
Pflichtstellen nicht besetzt
Vor allem im Bauwesen, in der Sachgüterproduktion und im Handel kommen die Betriebe ihrer Einstellungspflicht zu drei Viertel nicht nach, hat eine regionale Untersuchung für die Steiermark ergeben. In Graz sind von knapp 5000 Pflichtstellen insgesamt ein knappes Drittel nicht besetzt. Österreichweite Daten liegen dem Bundessozialamt nicht vor. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer und dem AMS will man jetzt regional und individuell angepasste Angebote schaffen.
Projektbezogen und in ausgelagerter Form über Behindertenwerkstätten funktioniert die Integration. In der Kleiderbügel-Sortierung läuft der Betrieb auf Hochtouren. „Das taugt mir“, strahlt eine ältere Frau durch dicke Brillengläser, während ihr eine Kollegin neue Kleiderbügel auf den Tisch leert.
DiePresse.com (Österrreich8
Die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen sinkt geringer als im Gesamtvergleich. Im Oktober waren noch über 150.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos.
"Laut Bundesagentur für Arbeit betrug die Zahl aller Arbeitslosen im Oktober 2008 2.996.912. Darunter sind 150.894 schwerbehinderte Arbeitslose. Im Vergleich zu September 2008 waren im Oktober 2008 insgesamt 83.987 oder 2,73 Prozent weniger Menschen arbeitslos. Bei den schwerbehinderten Arbeitslosen sank der Wert um 864 oder 0,57 Prozent. Gegenüber Oktober 2007 gab es insgesamt 937.058 oder 12,7 Prozent Arbeitslose weniger, bei schwerbehinderten Menschen sank die Zahl im gleichen Zeitraum um 10.429 oder 6,5 Prozent", so fasst Benedikt Bünker vom Büro des CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe, die neuesten Arbeitsmarktzahlen zusammen.
Dabei wird deutlich, dass der Rückgang der Arbeitslosenzahlen bei Schwerbehinderten wesentlich geringer ist als in der Gesamtgruppe der Arbeitslosen. Bedenkt man darüber hinaus, dass die Zahlen der behinderten Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, stetig steigt, stellt sich die Situation noch wesentlich verschärfter dar.
Quelle: kobinet
Regensburg - Schwerbehinderte Menschen finden nach Aussage der bayerischen Integrationsfachdienste (IFD) im Freistaat schwerer einen Arbeitsplatz als in anderen Bundesländern. Verantwortlich dafür sei die Staatsregierung, die sich gegen eine finanzielle Förderung der Vermittlungstätigkeit der Fachdienste entschieden habe, sagte der Vorsitzende der IFD-Landesarbeitsgemeinschaft, Johannes Magin, in Regensburg. Dies müsse sich ändern. Lediglich die Agentur für Arbeit finanziere 1,5 Stunden Unterstützung pro Arbeitslosen. Andere Bundesländer investierten dagegen insgesamt 26 Millionen Euro zusätzlich. "Das Gerangel um die Finanzierung unserer Arbeit geht voll zu Lasten arbeitsloser schwerbehinderter Menschen", erklärte Magin anlässlich des zehnjährigen Bestehens der IFD-Einrichtungen. Eine Studie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen belege, dass die bayerischen Einrichtungen bei den Vermittlungserfolgen Schlusslicht in Deutschland seien. Die Fachdienste gibt es in allen bayerischen Regierungsbezirken. Sie sollen schwerbehinderte Menschen im Beschäftigungsverhältnis begleiten, Arbeitsplätze sichern und Arbeitgeber beraten.
Quelle: KNA