Presseerklärung des Verbandes Sonderpädagogik anlässlich der Landesdelegiertenversammlung 2010
Wo steht Bayern auf dem Weg zu einer inklusiven Schule?
In Bayern ist bislang Inklusion eine reine Aufgabenstellung der Sonderpädagogik. Inklusion kann nicht nur von der Sonderpädagogik ausgehen. Die allgemeine Schule ist gefragt. Die allgemeine Schule ist gefordert, Kinder und Jugendlichen mit hohem Förderbedarf zu integrieren und adäquat zu fördern. Seit einem Jahrzehnt ist der Verband Sonderpädagogik bemüht, die allgemeine Schule und natürlich zunächst erst einmal die Grund- und Hauptschule mit ins Boot zu holen. Dies ist bislang nicht gelungen.
Bayern hat in den letzten Jahrzehnten stärker den Weg der Exklusion beschritten, um dann Kinder und Jugendliche möglichst zu integrieren. ‚Integration durch Kooperation’ ist ein Modell, das aus der Praxis der Rückführung entstanden ist. Rückführung sollte nach diesem Modell mit der Unterstützung durch den MSD ökonomischer gestaltet werden. Aber dabei ist es geblieben. Während andere Bundesländer mutig Modelle erprobten, setzte Bayern weiterhin auf Exklusion. Vorreiter für inklusive Modelle sind gerade auch bei uns im Verband vertreten. Während bundesweit Modelle entwickelt wurden, andere Bundesländer sehr bereitwillig diese Modelle aufgenommen haben und mittlerweile bereits in langjähriger Praxis erprobt haben, sind diese in Bayern ins Leere gelaufen.
Bayern setzt nahezu ausschließlich auf das Modell ‚Integration durch Kooperation’, also auf ein Rückführungsmodell. Aber Eltern haben nach dem BayEUG die Berechtigung, ihr Kind auch mit hohem Förderbedarf in die Grundschule einzuschulen. Über die ‚Flexible Eingangsklasse’ soll nun, wie bei uns in den Diagnose- und Förderklassen der Grundschulstoff der beiden ersten Jahrgangsstufen auf drei Jahre ausgedehnt werden. Die Sonderpädagogik soll aber in der Flexiblen Eingangsklasse nicht vertreten sein, obwohl frühe Förderung bzw. Prävention angesagt ist. Gleichzeitig werden bei uns in Sonderpädagogischen Förderzentren oder weiteren Förderschulen die Eingangsklassen zurückgefahren, indem sie einfach nicht genehmigt werden. Eltern haben somit bei weitem nicht das Recht auf freie Entscheidung. Indem ein Platz bei uns nicht zur Verfügung gestellt wird, sind sie gezwungen, ihr Kind in die Grundschule einzuschulen ohne ein Recht auf die Unterstützung durch den MSD zu haben. Integration in Bayern ist also nicht nur ein Rückführungsmodell sondern auch ein Sparmodell.
Förderschulen, hier insbesondere die SFZ, mussten Klassen abbauen. Die frei werdenden Ressourcen wurden allerdings nicht in gleichem Maße in die allgemeine Schule transferiert. Die Entwicklung zeigt nun Folgendes: Die Eingangsklassen in Förderschulen sind stark rückläufig, in den Jahrgangsstufen 3, 4 und 5 platzen die SFZ aus allen Nähten, denn versäumte frühe Förderung verschiebt die Probleme auf die weitere Schullaufbahn.
Inklusion kann doch nicht bedeuten, dass sie ohne Vorbereitung der Grund- und Hauptschullehrer geleistet werden kann. Inklusion kann doch nicht bedeuten, dass an Grund- und Hauptschulen weiterhin mit den selben Methoden gearbeitet werden kann wie bisher. Inklusion - und damit wären wir einen großen Schritt weiter- bedarf einer Änderung innerhalb der Lehrerbildung und vor allem einer Änderung der Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen mit besonderen Förderbedarfen. Die Professionalität, die wir in den Förderschulen entwickelt haben, muss werden in die alle Schularten transferiert werden. Damit muss natürlich der Aus¬bau der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) verbunden sein.
Bei gelebter Inklusion muss sich das gesamte Wertesystem unserer Gesellschaft verändern. Heterogenität ist Chance und gelebte Selbstverständlichkeit. Inklusiver Unterricht bedeutet Differenzierung und Individualisierung. Sonderpädagogische Professionalität ist selbstverständlicher Bestandteil des gesamten Bildungssystems.
Somit erfahren alle Kinder und Jugendliche eine Kompetenzerweiterung, insbesondere auch in der emotionalen und sozialen Entwicklung.
Es sei ein zukünftiges Bild der Inklusion in Bayern gezeichnet. Die größte Ressource steckt in Bayern in der Lehrerbildung. Lehrerinnen und Lehrer werden nach wie vor gut ausgebildet. Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer benötigen weiterhin ihre Spezialisierung. Hier hat der vds einen weiteren Erfolg zu verzeichnen. Das Studium zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen soll in der Ausbildungsordnung fest verankert werden. Wir brauchen diese Form der Spezialisierung, um unsere Professionalisierung zu gewährleisten. Dazu müssen an den beiden Studienstätten Würzburg und München die Lehrstühle in ihrer Differenziertheit aufrecht erhalten werden.
Aber Bayern muss aus seiner Lethargie erwachen, denn Inklusion braucht Professionalität:
1. Sonderschullehrerinnen und –lehrer benötigen weiterhin ihre Spezialisierung
2. Sonderpädagogische Inhalte müssen Eingang finden in die gesamte
Lehrerbildung
3. Sonderpädagogische Förderzentren müssen sich zu Kompetenzzentren und
regionalen Netzwerken der Sonderpädagogik weiterentwickeln
4. Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste werden integraler Bestandteil
aller Schularten, müssen daher personell aufgestockt werden. Der
Finanzierungsvorbehalt im Schulgesetz muss gestrichen werden.
vds - Verband Sonderpädagogik eV.
Landesverband Bayern
Landesvorsitzende
Dr. Rita Völker-Zeitler
Ascherbachstr. 4
82194 Gröbenzell
Tel.: 08142/5580
rita_voelker(at)hotmail.com
Inklusion braucht Prävention
Bei der Umsetzung der UN-Konvention in Bayern herrscht ein unendlicher Begriffswirrwarr
Es fehlen konkrete Pläne und Visionen. Dies nimmt der Verband Sonderpädagogik als Anlass für eine Presseerklärung:
Inklusion ist ein Prozess oder eine Entwicklung und muss das gesamte Bildungssystems betreffen. Schrittweise müssen immer mehr Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem oder erhöhtem Förderbedarf in Grund- und Hauptschulen oder weiterführende Schulen unterrichtet und gefördert werden.
Bayern ist bislang nur einen ersten Schritt gegangen: Integration durch Kooperation. Kinder und Jugendlichen, die aufgrund ihrer positiven Entwicklung aus der Förderschule in die Grund- oder Hauptschule wechseln, werden dort mit der Unterstützung eines Sonderpädago-gen weiter unterrichtet und gefördert.
„Für diesen Mobi¬len Sonderpädagogischen Dienst besteht jedoch bislang keine Planungssicherheit und solide Finanzierung“, kritisiert Dr. Rita Völker-Zeitler, die Landesvorsitzende im Verband Sonderpädagogik in Bayern.
So sehen sich Schulleitungen immer wieder gezwungen, den MSD (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst) zurückzufahren, um den Unterricht in den Klassen der Förderschulen zu gewährleisten. Förderzentren müssen auf Druck der Kultusverwaltung jährlich Klassen abbauen, wobei aber die frei werden den Stellen nicht als mobile sonderpädagogische Unterstützung an die Grund- oder Hauptschulen transferiert werden. Der Verband fordert dies vergeblich seit vielen Jahren.
„Es ist gleichgültig, wie wir eine Klasse benennen, in der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Förderbedarf unterrichtet werden. Ob Kooperationsklasse, Integrationsklasse oder Inklusionsklasse ; es kommt auf die gesicherte Unterstützung und Förderung durch den Sonderpädagogen an“, betont Dr. Rita Völker-Zeitler.
Einem Kind oder ein Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss diese spezielle Förderung uneingeschränkt rechtlich garantiert werden, ganz gleichgültig, welche Schulart besucht wird. Mit der Kreation von neuen „Schulklassen“ erhält ein Kind nicht den Anspruch auf Förderung durch einen Sonderpädagogen. Erst durch die Streichung des Finanzierungsvorbehalts für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst im BayEUG ist dies gewährleistet.
Nicht immer neue „Türschilder“ an Schulen und Klassen sind es, die Bayern auf dem Weg zur Inklusion weiter bringen, sondern strukturelle und inhaltliche Veränderungen. Denn Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf oder erhöhtem Förderbedarf sitzen bereits in den Klassen der Grund- oder Hauptschulen, aber ohne die benötigte Förderung erhalten. Sie werden „mitgeschleppt“ und es passiert genau das, worauf der Verband seit der Änderung des Bay-EUG 2003 hinweist.
Diese Kinder kommen als sogenannte Seiteneinsteiger und damit verspätet in eine Förderschule, überwiesen mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, die sich bereits potenziert ha¬ben. Geringes Selbstwertgefühl, Verweigerung, psychische Labilität, aggressives nach außen oder depressives nach innen ausagierendes Verhalten ... sind die Konsequenz.
Dr. Völker-Zeitler weist auf die auf die aktuelle Situation hin: „Sonderpädagogische Förderzentren oder Förderschulen platzen in den Jahrgangsstufen 3, 4 und 5 ‚aus allen Nähten’. Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen unterrichten nicht selten bis zu 18 Schülerinnen und Schüler in einer Klasse und dies oft an Brennpunktschulen mit bis zu 80% an Schülern mit Migrationshintergrund.“
Auf dem Weg zur Inklusion muss in Bayern besonders die Prävention in den Mittelpunkt gerückt werden. Das bedeutet bedarfsbezogene finanzielle Ausstattung im vorschulischen Bereich, Planungssicherheit für die sonderpädagogische Förderung an den allgemeinen Schulen genau so wie eine veränderte Aus-, Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten, insbesondere für Grund- und Hauptschulen. Beim Letzteren müssen sonderpädagogische Inhalte in die allgemeinen Schulen transferiert werden. Theoretisch fundierte, sich in der Praxis bewährte, qualitativ hochstehende Konzepte der Förderung müssen dringend Eingang finden in die allgemeine Lehrerbildung.
Um einer sonderpädagogischen Förderung an den allgemeinen Schulen gerecht zu werden müssen je nach den speziellen Förderbedürfnissen Stützsysteme in Form von personellen oder sachlichen Ressourcen in allen Schularten in höchster Qualität vorgehalten werden. Die hohe Qualität der Förderzentren muss erhalten und weiter entwickelt werden, denn wir brauchen weiterhin die Förderschule mit ihrer professionellen Kompetenz.
Nicht wöchentliche neue Begrifflichkeiten, die sich oft auch noch widersprechen, sondern strukturelle und inhaltliche Veränderungen führen zu einer inklusiven Schule. Deshalb fordert der Verband Sonderpädagogik, Landesverband Bayern:
1. Ein klares Bekenntnis der Politik in Bayern zur Sonderpädagogik in einer inklusiven Schule durch die Streichung des Finanzierungsvorbehalts für die mobilen sonderpädagogischen Angebote an allgemeinen Schulen
2. Planungssicherheit für die ambulanten sonderpädagogischen Angebote und für die stationäre Versorgung an den Förderzentren und Förderschulen
3. Prävention durch eine veränderte Lehrerbildung mit sonderpädagogischen Pflichtanteilen für alle Lehrämter
4. Prävention durch Stütz- und Förderangebote im vorschulischen Bereich und allen Schularten je nach den speziellen Förderbedürfnissen der Kinder und Jugendlichen
Ratifizierung der UN- Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderung jährt sich / Bayerischen Schulen fehlen noch immer Voraussetzungen zur Umsetzung
München - Am 4. Dezember jährt sich die Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung - an bayerischen Schulen ist von der seit Januar verbindlichen Umsetzung der darin enthaltenen Inklusionsidee aber nur wenig zu spüren. Der Leiter der Fachgruppe Förder-schule im Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV), Frank Tollkühn, und BLLV-Präsident Klaus Wenzel sehen die Anerkennung der UN-Konvention positiv. Bevor sich am Donnerstag der Bayerische Landtag mit dem Thema befasst, erklärten beide: „Inklusion ist eine Chance, sie ist Auftrag und Herausforderung. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine verbesserte Inklusion immer noch nicht geschaffen. "So würden Schulen trotz massiver Probleme wie steigende soziale Heterogenität, Verhaltensauffälligkeiten oder belastendem Übertrittsdruck im Stich gelassen. „Die Lehrkräfte sollen zwar immer häufiger Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Unterricht gerecht werden, finden aber denkbar schlechte Voraussetzungen vor. Es fehlen Beratungslehrer, Schulpsychologen oder Sonderschullehrer im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD), durch die alle Schüler in allgemeinen Schulen individuell gefördert werden sollen“, kritisierten beide. Zwar sei gerade der MSD gefragt wie nie, Eltern und Schüler müssten aber oftmals viele Wochen auf einen Termin warten. „Nach der dann endlich erstellten Beratung und Diagnose sind sie wieder allein. Die Umsetzung der Inklusionsidee erfordert aber ein intaktes Unterstützungssystem.“
Die langen Wartezeiten und die unzureichende längerfristige Begleitung in Einzelfällen erklären sich aus der steigenden Nachfrage und der personellen Engpässe beim MSD. Pro Kind stehen pro Woche lediglich zwischen einer halben und knapp einer Lehrerstunde zur Verfügung, bayernweit beanspruchen diesen Dienst derzeit rund 18.000 Schüler, bei 541 Vollzeit-Lehrerstellen. „Obwohl die Lehrerinnen und Lehrer des MSD die Verantwortung für eine große Zahl von Schülern tragen, müssen sie mit einem schmalen Zeitbudget auskommen. Mit minimalem Aufwand sollen sie Diagnostik, Beratung und Förderung im Einzelfall erfüllen“, kritisierte Tollkühn und forderte eine massive Aufstockung des Personals sowie mehr Zeit für Diagnostik, Förderung, Kooperation und Beratung. „Ansonsten werden sich die Schülerkrisen in Lehrerkrisen verwandeln“, warnte er.
Im Ministerium hätten bereits zwei Verbandsanhörungen zum Thema Inklusion stattgefunden. Das sei grundsätzlich zu begrüßen, so Tollkühn. Er bezeichnete den neuen bayerischen Weg ‚Inklusion durch Kooperation’ und die dargestellten Weiterentwicklungen wie den Ausbau von Kooperationsklassen als wichtige Schritte. „Es handelt sich aber nach wie um eine lediglich additive Kooperation zweier Schulformen, ohne dass überprüft wird, ob diese dafür die Voraussetzungen mitbringen.“ Aus seiner Sicht benötige Inklusion den Aufbau regionaler Bildungsnetze, „die Gemeinschaft ermöglichen sowie eine Lehrerbildung, die auf diese Aufgabe vorbereitet.“
„Wer die UN- Konvention mit Leben erfüllen will, muss viel Geld in die Hand nehmen“, sagte Wenzel. Inklusion erfordere kleine Klassen, überschaubare Gruppen, genügend Fachpersonal und ein schlüssiges Förderkonzept. Er stellte fest, dass für eine optimale Förderung nach wie vor einfachste Voraussetzungen fehlten: „Die Schulen brauchen motivierte Mitarbeiter/innen. Sie werden aber oftmals mit befristeten Verträgen abgespeist und wissen nicht, wie sicher ihr Arbeitsverhältnis ist.“
Aus Sicht des BLLV sollte die Trennung zwischen Regel- und Förderschule durchlässiger gestaltet werden, so dass mehr Kinder als bisher an Regelschulen unterrichtet werden können. Zusätzlich erschwert werden die Umsetzung der UN-Konvention auch durch das stark gegliederte Schulsystem in Bayern: „Die Verteilung der Schüler auf verschiedene Schularten konterkariert inklusive Struk-turen.“