Um Missbrauch vorzubeugen, werde der Ausweis mit einem Foto des Inhabers versehen, zudem sei er nur noch fünf Jahre gültig. Joa: "Also Passfoto nicht vergessen." Außerdem empfiehlt es sich, den Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung des Versorgungsamtes mitzunehmen. Der alte Parkausweis werde bei der Übergabe des neuen eingezogen. Die alten Parkausweise für Behinderte behalten bis 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. (kk)
Quelle: AZ am 22. Mai 2010
P.S.: Gilt für EU-Ausweise ohne Foto und betrifft auch nicht die Ausweise mit BY (Bayern)