Früher war alles einfacher und gerechter. Davon ist Waltraud Joa überzeugt - zumindest was die Beförderung behinderter Menschen angeht: "Wir hatten im Landkreis einen optimalen Fahrdienst.......

Fünfmal so wenig Ostallgäuer und Kaufbeurer mit schwerer Behinderung wie im Vorjahr bekommen Zuschüsse für die Inanspruchnahme eines Fahrdienstes. Grund ist eine neue Richtlinie des Bezirks Schwaben, gegen die sich die Behindertenbeauftragte des Landkreises und das Rote Kreuz wehren.
.....Doch nunmehr ist das anders", schimpft die Ostallgäuer Behindertenbeauftragte über eine neue Richtlinie, die der Bezirk Schwaben heuer in Kraft gesetzt hat (siehe Infokasten). "Diese soll vor allem die bisher uneinheitliche Behandlung schwäbischer Bürger bei der Teilnahme am Fahrdienst beseitigen und schwabenweit einen einheitlichen Vollzug gewährleisten", sagt dazu Gertrud Kreutmayr, Leiterin der Sozialverwaltung des Bezirks Schwaben.
Aber der Reihe nach: Voriges Jahr waren laut Joa 319 Menschen im Ostallgäu und Kaufbeuren berechtigt, einen Zuschuss für den Behindertenfahrdienst zu bekommen. Der Kreis stellte dafür knapp 90000 Euro jährlich bereit und hatte als einzigen "ausführenden Partner" das Rote Kreuz (BRK) mit an Bord.
Mehr Selbstbestimmung
"Früher steuerte jeder Mitfahrer drei Euro pro Fahrt bei", erklärt Renate Dantinger, BRK-Sachgebietsleiterin für Sozialarbeit. Ebenso konnten beispielsweise Gruppenfahrten relativ billig angeboten werden. Ein Mitfahrer sei im Schnitt ein Mal pro Woche befördert worden. Was hat sich durch die Richtlinie geändert? "Jetzt sind nur noch 66 Ostallgäuer und Kaufbeurer zuschussberechtigt", so Joa. Vor allem Menschen, die noch zuhause leben, würden nicht mehr unterstützt. "Die Berechtigten können nun unter mehreren Anbietern mit verschiedenen Angeboten wählen", kontert Sozialverwaltungs-Leiterin Kreutmayr. Der Bezirk erhoffe sich durch die Gewährung einer monatlichen Pauschale "größere Selbstbestimmung und Eigenverantwortung in der Wahl der Anbieter und der Art der Fahrten". Darüber hinaus könne der Zuschuss angespart und müsse nicht im Bewilligungsmonat verbraucht werden. Alternativ zum BRK-Fahrdienst gebe es im Ostallgäu nur den öffentlichen Personennahverkehr - dessen Ausstattung sei aber nicht barrierefrei, hakt Joa ein. Die Beförderung durch den Fahrdienst hingegen habe die Teilhabe am öffentlichen Leben gewährleistet. Der Beschluss des Bezirkes widerspreche in "eklatanter Form der auch in Deutschland rechtsverbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention". Antragsteller müssten beim Bezirk ihr Einkommen und ihr Vermögen offen legen ("Viele wollen das nicht") - früher habe für die Bewilligung des
Antrags beim Landratsamt ein Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkmalen genügt, so Joa und Dantinger. "Das Vermögen und Einkommen prüft der Bezirk aber aus rechtlichen Gründen", erläutert Kreutmayr von der Sozialverwaltung: Grundsätzlich
erhalte laut Gesetz keine Sozialhilfe, wer sich selbst helfen kann. "Unser Bezirk geht nicht nach der Notwendigkeit behinderter Menschen, sondern nur nach seinem Budget", findet Joa. Während Unterfranken beispielsweise alle Behindertenbeauftragten an einen Tisch geholt habe, als die Richtlinie ausgearbeitet wurde, "hat Schwaben einfach über
unsere Köpfe hinweg entschieden."
Wohl schon etwas bewirkt
Weil sie sich gegen die neue Richtlinie wehren, haben Joa und ihre Kollegen aus den anderen, vorwiegend Allgäuer Landkreisen wohl schon etwas bewirkt: Der Bezirk plant, falls die politischen Gremien zustimmen, die neue Richtlinie ab Juni anzupassen - Rollstuhlfahrer, die auf Spezialfahrzeuge angewiesen sind, sollen eine höhere monatliche Pauschale bekommen: "Stationär untergebrachte Rollstuhlfahrer 100 Euro und sonstige 200 Euro", bestätigt Sozialverwaltungs-Leiterin Kreutmayr. Zudem sollen die Zugangsvoraussetzungen für Antragsteller erleichtert werden.
Quelle: AZ Ostallgäu am 17.5.2010